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30.03.2020

Finanzielle Unterstützung auch für Sportvereine

Auf Forderung des Landessportbundes (LSB) NRW können auch die Sportvereine an dem von Bund und Land eingerichteten Rettungsschirm beteiligt werden. Die nachstehende Mitteilung ist seit heute auf der Homepage des LSB eingestellt.


Duisburg - Positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden NRW-Sport: Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

"Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Ein besonderer Dank hierfür geht an die Verantwortlichen der Staatskanzlei NRW, die sich mit uns gemeinsam für eine solche Lösung stark gemacht haben?, betont Landessportbund-Präsident Stefan Klett.

Zum Hintergrund: Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16. März 2020 müssen die meisten Vereine massive Einnahmeverluste hinnehmen, während gleichzeitig zahlreiche Fixkosten wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten weiter anfallen. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang hilfreiche Rücklagen bilden dürfen, drohen vielfach ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten und damit Insolvenzgefahren."

Nähere Einzelheiten zur möglichen finanziellen Unterstützung sind auf der Homepage des LSB NRW ebenso eingestellt wie die notwendigen Antragsformulare, die ab sofort genutzt werden können. Die in Frage kommenden Vereine sollten sich mit den Inhalten der Ausführungen vertraut machen, um möglicherweise alsbald in den Genuss einer Förderung zu kommen.


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